Rechtskonform Betreiberpflichten delegieren!
Der Nachweis eines rechtskonformen Betriebes im Facility Management bedeutet Haftungsrisiken zu begrenzen.
Alle Bemühungen für die Entwicklung und Umsetzung eines rechtskonformen Betriebes von technischen Anlagen und Gebäuden, dienen in erster Linie im Schadensfall der Vermeidung und Begrenzung des persönlichen Haftungsrisikos aller handelnden Personen. Die Eckpfeiler für die Begrenzung einer persönlichen Haftung beim Betrieb oder der Instandhaltung von technischen Anlagen und Gebäuden sind:
1) Kenntnis der Betreiberpflichten und Gefährdungen
Erster Schritt zur Begrenzung einer Haftung und Strafbarkeit ist es, die bestehenden Risiken zu identifizieren. Die Grundlage muss eine eindeutige Betriebsanweisung bzw. Checkliste (Single Source Of Truth) sein, aus der sämtliche relevanten und bekannten Betreiberpflichten und Gefährdungspotentialen abgeleitet werden können.
Sollte trotz Einhaltung der Vorgaben ein Schaden eintreten, sind die Ursachen zu analysieren, Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten und in die Betriebsanweisung aufzunehmen.
Um das Haftungsrisiko für den Einzelne zusätzlich zu begrenzen, ist ein zentraler und übergeordneter Austausch von z. B. neuen Maßnahmen zu empfehlen. (Siehe den Erfahrungsaustausch: Anwender für Anwender)
2) Rechtskonforme Übertragung von Betreiberpflichten
Damit sich jeder seiner Pflichten bewusst ist, sind die einzelnen Verantwortungsbereiche klar abzugrenzen. Um Defizite (Organisationsverschulden) bei der rechtskonformen Delegation zu verhindern, müssen die delegierten Pflichten in einer Checkliste eindeutig definiert, schriftlich fixiert und aktuell sein.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich drei verschiedene Verantwortungsebenen
- Organisationverantwortung (Inhaber Betreiberverantwortung)
- Umsetzungsverantwortung (Delegation von Betreiberpflichten bei bestehender Aufsichtspflicht von Ebene 1)
- Ausführungsverantwortung (Delegation von Betreiberpflichten bei bestehender Aufsichtspflicht von Ebene 2)
Bei jeder Delegation von Betreiberpflichten hat die jeweils delegierende Ebene eine Aufsichtspflicht.
3) Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der delegierenden Ebene
Kontrollsystem
Um die Einhaltung der delegierten Betreiberpflichten einsehen zu können, ist die Einrichtung eines Kontrollsystems (Instandhaltungsmanagementsystems) empfehlenswert.
Daten
Wichtig ist weiterhin alle wesentlichen Daten der ergriffenen Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorzuhalten. Hierzu gehört es festzuhalten, auf welche Weise die delegierten Pflichten erfüllt wurden und welche Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen wurden. Hierdurch kann durch die Bereitstellung der Daten bzw. Dokumente die Beweisführung erleichtert werden.
Fazit
Ohne das zur Verfügung stellen von entlastenden Daten oder Dokumenten (Checklisten), ist der Nachweis das alle handelnden Personen Kenntnisse über die erforderlichen Betreiberpflichten und Gefährdungen hatten, die Delegation von Betreiberpflichten rechtskonform war und die Delegierenden Ebene ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist nur lückenhaft möglich.
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Erfahrungsaustausch: Anwender für Anwender
Standards für Betreiberpflichten als Grundlage
Wir nutzen als Betriebsstandard für die rechtskonforme Gestaltung und Delegation unsere betrieblichen Abläufe und Dienstleistungen das Compliance System für Betreiberpflichten der CAFM.ONE. Wir haben uns bewusst für dieses Produkt entschieden, weil wir von der Leistungsfähigkeit überzeugt sind und sich der Einsatz des Expertensystem in der Praxis bewährt hat.
Programm „Anwender für Anwender“
Sprechen Sie mit uns als Betreiber, Dienstleister und Anwendern persönlich und informieren sich praxisnah, über unsere Erfahrungen, die wir bei der Einführung von rechtskonformen Instandhaltungsprozessen in Verbindung mit CAFM.ONE gewonnen haben.
Das Betriebskonzept und Betreiberkonzept
Ohne Compliance kein rechtskonformer Betrieb
Der rechtskonforme Betrieb und die Instandhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen ist die Grundlage für die erfolgreiche wirtschaftliche und rechtssichere Bewirtschaftung von Anlagen und Gebäuden.
Betriebsabläufe und Prozesse von Inbetriebnahmen, Übernahmen, Wartungen oder Prüfungen sind eine Verzahnung von Teilprozessen. Dabei übernimmt jeder Prozessbeteiligte, wie bei einem Staffellauf, eine Teilaufgabe. Wird eine Teilaufgabe nicht ausreichend erledigt, kann dies zu Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen von Betriebsabläufen führen (Organisationsverschulden). Übernehmen externe Dienstleister Teilaufgaben, erschwert eine unkonkrete Kommunikation (Zuständigkeit) zusätzlich die Abläufe. Es fehlt in manchen Fällen die klare Definition der zu delegierenden Pflichten und Aufgaben.
Vom Konzept zur Betriebsanweisung oder Betriebsvorschrift
Abhilfe schafft hier die Entwicklung oder Ergänzung eines Betriebskonzeptes und Betreiberkonzeptes, bzw. einer Betriebsvorschrift oder eines Betreiberhandbuches für Gebäude und Anlagen.
Die Entwicklung von Betreiberkonzepten, wie z. B. ein Organigramm nach den Strukturen von Gewerken, ist grundsätzlich ein Ansatz, um Betriebsabläufe und Zuständigkeiten zu organisieren. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass gerade Gewerke übergreifende interne Prozesse oder die Aufgaben von externen Dienstleistern nur unzureichend rechtskonform abgebildet und überwacht werden können (Zuständigkeitslücken). Es fehlen in der Regel konkrete überprüfbare Vorgaben und Zuständigkeiten von Betreiberpflichten (Betriebsanweisungen), um die Betreiberpflichten rechtskonform zu delegieren, umzusetzen, zu dokumentieren (Pflichtenübertragung) und zu überwachen.
Ein modernes Betriebskonzept nutzt als Grundlage ein Compliance System als Betriebsstandard mit z. B. Checklisten mit Musteranlagen vor aus denen die Verpflichtungen aus BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO, Verkehrssicherungspflichten usw. klar ersichtlich sind. Der jeweilige Mitarbeiter ist nur für die Durchführung von Ihm bekannten (delegierten) und ersichtlichen Verpflichtungen verantwortlich. Die Überwachung der Betreiberpflichten findet über die Einhaltung der vorgegebenen Standards statt.
Compliance Audits zur Ermittlung und Analyse der bestehenden Prozesse (Aufgabenbereich, Zuständigkeit, Versorgungslücken, Zuständigkeitslücken, Personalbedarf, Qualifikation)
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Umsetzung eines rechtskonformen Betriebes durch konkrete Zuständigkeiten mit konkreten überprüfbaren Aufgaben (Arbeitskarten) auf der Grundlage von Betreiberkonzepten
Kennen Sie Ihre Betreiberpflichten?
Die Fragen aller Fragen
Eine Voraussetzung für die rechtskonforme Übernahme oder Delegation von Betreiberpflichten bzw. der Umsetzung einer rechtskonformen Instandhaltung, ist die Vorgabe bzw. Kenntnis über die jeweiligen einzuhaltenden Betreiberpflichten, für die man die Verantwortung übernehmen soll.
Nach der Übernahme ist bei der Instandhaltung darauf zu achten, dass die übernommenen Aufgaben durchgeführt und über die Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen angepasst werden.
Von Anfang an rechtskonform durch Musteranlagen mit Checklisten
Eine gute Möglichkeit für die rechtskonforme Delegation von Betreiberpflichten ist die Nutzung von Checklisten in Form von Musterarbeitskarten für technische Anlagen. Diese Checklisten beinhalten konkrete Vorgaben und können als Expertensystem für die Delegation und Überwachung der delegierten Betreiberpflichten genutzt werden (Beispiel: CAFM.ONE). Musteranlagen sollten dabei Vorgaben für die Prüffrist, den Prüfumfang, die Befähigung, eine Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsvorgaben enthalten.
Weiterentwicklung von Checklisten der Musteranlagen zu anlagenspezifischen Arbeitskarten
Der optimale Weg, um Betreiberpflichten in der Instandhaltung zu delegieren bzw. zu übernehmen, sind Arbeitskarten für konkrete Anlagen. In anlagenspezifischen Arbeitskarten werden Angaben wie Herstellervorgaben und Typ direkt mit ausgegeben. Zusätzlich kann die Anlagendokumentation, wie Betriebsanweisungen oder Anlagenschemen, direkt mit der Anlage verbunden werden und stehet vor Ort über eine eindeutige Internetadresse als z. B. QR-Code oder NFC- und RFID-fähige Schilder zur Verfügung. Vorgaben für die Prüffrist, den Prüfumfang, die Befähigung, eine Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation können individuell auch vor Ort angepasste werden.
Bei dieser Variante werden die Checklisten der Musteranlagen durch die Ergänzung von konkreten Anlagenmerkmalen zu einem Anlagenkataster.
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Bestandsdatenerfassung inkl. QR-Code für den Aufbau eines Anlagenkatasters mit Aufbau einer Anlagendokumentation.
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Gestaltung und Lieferung von funktionsfähigen QR-Code Aufklebern oder NFC- und RFID-fähigen Schildern mit fortlaufender Anlagen ID und Linkgenerierung
Gefährdungsbeurteilungen erstellen und pflegen
Lästig aber leider alternativlos
Durch die Neuregelung des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich speziell im Bereich der Instandhaltung (Prüfung, Instandhaltung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) für den Betreiber seit einiger Zeit zusätzlich neue Aufgaben.
Die bisher durch den Gesetzgeber vorgegebenen Prüffristen (Prüfumfang) wurden durch die Nivellierung der Betriebssicherheitsverordnung oder der VDMA Tätigkeiten weitestgehend aufgehoben. So gibt es für die VDMA Einheitsblätter 24186 keine konkreten Intervalle mehr, sondern nur die Empfehlung periodisch oder bei Bedarf. An die Stelle der Vorgaben rückt nun die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber. Dabei geben der Gesetzgeber und die Hersteller von Anlagen und Geräten nur noch die Rahmenbedingungen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vor. Alle Vorgaben gehen von einer Standardgefährdung aus. Diese Vorgaben müssen für jede Anlage vom Betreiber mit konkreten Intervallen auf die tatsächlichen nutzungsspezifischen Gefährdungen angepasst werden.
Was bedeutet das für den Betreiber?
Für jede Anlage müssen mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung konkrete Maßnahmen (AMEV, VDMA,…) für die Reduzierung von Gefahren bei der Instandhaltung festgelegt werden. Zusätzlich muss der Befähigungsgrad für die Durchführung der Tätigkeit nach TRBS 1203 „Befähigte Personen“ festgelegt werden. Nach einem Wartungsdurchlauf muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Erstellung Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen für die rechtssichere Instandhaltung von technischen Anlagen
Fordern Sie bei der Übernahme von Anlagen ein, was Ihnen zusteht!
Übernahme von technischen Anlagen von Neu- als auch Bestandsgebäuden
Bei der Übernahme von Neu- als auch Bestandsgebäuden wird die Basis für einen rechtskonformen und wirtschaftlichen Betrieb geschaffen. Durch die Übernahme der Betreiberverantwortung wird die Verantwortung für die Einhaltung der Betreiberpflichten bestehend aus Verordnungen und diversen Gesetzen und Normen rechtlich auf den Betreiber übertragen.
Neben einer umfassenden Einweisung in die Gebäude oder Anlagen durch den Errichter oder Hersteller ist eine aktuelle und vollständige Dokumentation die Grundlage für die Durchführung eines rechtskonformen Betriebes. Die Nachweisdokumentation dient als Nachweis der Betriebssicherheit und Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Übernahme. Ohne einen schlüssigen Nachweis der Betriebssicherheit wird es im Schadensfall schwierig, einen rechtskonformen Betrieb nachzuweisen.
Fehler aus „unkonkreten“ Übernahmen sind nur sehr schwer und mit hohem Aufwand und Kosten zu korrigieren.
Wir unterstützen Sie bei der technischen Übernahme und Abnahme von z. B. Gebäuden und Anlagen und bewerten auf Grundlage von Dokumentation und Begehungen die Betriebssicherheit und Wirksamkeit von technischen Anlagen.
Festlegung der zu erfassenden Anlagendokumentation für die erforderlichen Instandhaltungsaufgaben auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten (Wartung, Prüfung, VDMA, AMEV, BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO)
Bestandsdatenerfassung inkl. QR-Code für den Aufbau eines Anlagenkatasters mit Aufbau einer Anlagendokumentation.
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Umsetzung eines rechtskonformen Betriebes durch konkrete Zuständigkeiten mit konkreten überprüfbaren Aufgaben (Arbeitskarten) auf der Grundlage von Betreiberkonzepten
Welche Ziele möchten Sie mit der Erfassung Ihrer Anlagen erreichen?
Am Anfang steht die Einführung eines Standards
Die einwandfreie Bestandsdatenhaltung und Dokumentation bildet die Grundlage für die erfolgreiche und rechtskonforme Bewirtschaftung Ihrer Gebäude und technischen Anlagen. Der Umfang der zu erfassenden Anlagendaten und Merkmale ist abhängig von Ihren Aufgaben.
Wir zeigen Ihnen ganz konkret, welche Erfassungsstrategien, Anlagenmerkmale, Kennzeichnungen, z. B. QR-Code, Dokumentationen und Datentiefe für Ihre Ziele optimal sind.
Wir unterstützen Sie mit Komplett-; oder Teilleistungen bei der Erfassung und Aktualisierung von Bestandsdaten, Inventarisierung, Anlagendokumentation und Anlagenhistorie. Um direkt starten zu können, werden die Anlagendaten in unserem Projektraum vor erfasst. Nach Abschluss der Erfassung können alle Daten, auf Wunsch strukturiert durch einen Export oder eine Standartschnittstelle, an Ihr bestehendes führendes CAFM System übergeben werden. Sollte noch kein CAFM System zur Verfügung stehen, können die Daten weiter in in der taris.cloud (SaaS) genutzt werden.
Bestandsdatenerfassung inkl. QR-Code für den Aufbau eines Anlagenkatasters mit Aufbau einer Anlagendokumentation.
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Erstellung einer Dokumentationsrichtlinie auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten
Festlegung der zu erfassenden Anlagendokumentation für die erforderlichen Instandhaltungsaufgaben auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten (Wartung, Prüfung, VDMA, AMEV, BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO)
Hosting, Support und Schulung aller TOOLS der CAFM.TOOLS Plattform
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Welche Strategie sollte bei der Datenerfassung verfolgt werden?
Konkreter Nutzen
Ziel einer geeigneten Strategie zur Erfassung von technischen Anlagenmerkmalen und Gebäuden sollte es sein, die Daten so zu erfassen, dass sie sofort und praxisnah für aktuelle Instandhaltungsprozesse eingesetzt werden können. Einen großen Nutzen bietet der Einsatz der Musteranlagen der CAFM.ONE Checklisten. Die Arbeitskarten liefern neben den Betreiberpflichten zusätzlich Standards für Dokumentation und Gefährdungsbeurteilungen.
Durch die unmittelbare Nutzung der erfassten Daten kann die Strategie direkt angepasst werden. Die Entstehung von z. B. Datenfriedhöfen wird somit verhindert. Ohne einen großen, teuren und langwierigen Initialaufwand müssen von Anfang an direkt Ergebnisse und Nutzen konkret sichtbar sein.
Zusätzlich müssen Rahmenbedingungen wie Budget, Zeitvorgaben, verfügbares Personal, vorhandene Datenbestände, Auswahl einer passenden Erfassungssoftware, usw. beachtet werden. Jedes Gewerk oder Anlagengruppe muss separat betrachtet werden.
Bestandsdatenerfassung inkl. QR-Code für den Aufbau eines Anlagenkatasters mit Aufbau einer Anlagendokumentation.
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Erstellung einer Dokumentationsrichtlinie auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten
Festlegung der zu erfassenden Anlagendokumentation für die erforderlichen Instandhaltungsaufgaben auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten (Wartung, Prüfung, VDMA, AMEV, BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO)
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Arbeitsvorbereitung - die Tücke kommt mit dem Detail
Betreiberkonzepte mit Wartungsplanung von der Praxis für die Praxis
Man ist eigentlich froh, wenn man überhaupt eine aktuelle Übersicht über die Instandhaltungstätigkeiten hat. Versuche, die bestehenden Rahmenbedingungen zu optimieren scheitern oft an Manpower und Kleinteiligkeit.
Historisch gewachsenen Wartungsverträgen mit unkonkreten und pauschalen Arbeitskarten, mit verschiedenen Laufzeiten und Gewerkeüberschneidungen erschweren die Planung, Überwachung und Bewertung der durchgeführten Wartungen von technischen Anlagen. Erforderliche Wartungsausschreibungen werden regelmäßig verschoben oder nur mit sehr hohem Aufwand erstellt.
Alle an der Instandhaltung beteiligten Personen haben eigentlich konkrete Ideen, diese Situation zu verbessern, jedoch scheitert es immer wieder an der praxisnahen Umsetzung. Wenn Sie lieber alles so lassen möchten wie es ist, können wir nichts für Sie tun. Wenn Sie jedoch ernsthaft über eine Verbesserung nachdenken, können wir Sie unterstützen.
Erarbeitung von verschiedenen Betriebsvarianten (Personalbedarf, Kosten, Qualifikation)
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Festlegung der zu erfassenden Anlagendokumentation für die erforderlichen Instandhaltungsaufgaben auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten (Wartung, Prüfung, VDMA, AMEV, BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO)
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Welche Anlagenmerkmale sollten erfasst werden?
Anlagenkennzeichnungsschlüssel mit Vorgaben für Anlagenmerkmale
Einen aussagekräftigen und aktueller Datenbestand von Anlagenmerkmalen Ihrer technischen Anlagen und Gebäude bildet die Grundlage für eine rechtskonforme und erfolgreiche Bewirtschaftung.
Der Umfang und die Datentiefe der zu erfassenden Anlagenmerkmale sind abhängig von den Tätigkeiten, die Sie an den jeweiligen Anlagen durchführen möchten. Wenn Sie auf der Grundlage der Bestandsdaten Wartungen oder Prüfungen durchführen möchten, sollten Sie auch die Merkmale erfassen, mit denen Sie die jeweiligen Betreiberpflichten ableiten, eindeutig zuordnen und durchführen können. Eine Hilfe bei den zu erfassenden Anlagenmerkmalen bieten die CAFM.tools mit Vorgaben für Anlagenmerkmale.
Bestandsdatenerfassung inkl. QR-Code für den Aufbau eines Anlagenkatasters mit Aufbau einer Anlagendokumentation.
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Erstellung einer Dokumentationsrichtlinie auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten
Festlegung der zu erfassenden Anlagendokumentation für die erforderlichen Instandhaltungsaufgaben auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten (Wartung, Prüfung, VDMA, AMEV, BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO)
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Dokumentationspflichten zum Nachweis der Rechtskonformität
Nachweisdokumentation und Betriebsdokumentation
Um einen rechtskonformen Betrieb nachweisen zu können, kommen Sie um das Thema Anlagendokumentation nicht herum. Sie müssen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der jeweiligen Anlage nachweisen (nachweisende Dokumente) und dem Instandhaltungspersonal und Sachverständigen die Dokumentation zur Verfügung stellen, die für eine sichere und gefahrlose Durchführung der jeweiligen Tätigkeit erforderlich ist (anweisende Dokumente).
Dokumentationskatalog
Damit sie das sogenannte Rad nicht immer neu erfinden müssen, macht es Sinn einen bestehenden Standard für die Ermittlung Ihrer Dokumentationsanforderung zu nutzen. In den CAFM.ONE Checklisten steht Ihnen ein aktueller Dokumentationsstandards für die Nachweis- und Betriebsdokumentation zur Verfügung, den Sie für die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentation nutzen können.
Bestandsdatenerfassung inkl. QR-Code für den Aufbau eines Anlagenkatasters mit Aufbau einer Anlagendokumentation.
Lieferung, Schulung, Support für die CAFM.ONE Checklisten mit Anpassung der Standards für Musteranlagen, Prüffrist, Prüfumfang, Befähigung, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation
Erstellung einer Dokumentationsrichtlinie auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten
Festlegung der zu erfassenden Anlagendokumentation für die erforderlichen Instandhaltungsaufgaben auf der Grundlage der CAFM.ONE Checklisten (Wartung, Prüfung, VDMA, AMEV, BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO)
Praxisnahe Begleitung von Pilotprojekten vor Ort durch unsere jeweiligen Spezialisten
Abscheideranlagen für Fette (DIN 4040-100:2016-12),Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (DIN 1999-100:2016-12),Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen 2015-10 DIN VDE 0105-100:2015-10, Änderung A,,Blitzschutz (DIN EN 62305 (VDE 0185-305) April 2016), Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb (DIN 14675-1:2018-4), Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung (DIN 1986-3:2004-11) Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke -Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100 Bestimmung in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung,Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen (DIN EN 15635), Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (DIN EN 50172 (VDE 0108 Teil 100) Januar 2005), Stromerzeugungsaggregate mit Hubkolben-Verbrennungsmotoren (DIN 6280-13:1994-12),Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (DIN EN 806-5:2012-04), Tragbare Feuerlöscher (DIN 14406-4:2009-09) Anlagenprüfverordnung TPrüfVO Hessen Technische Prüfverordnung Hessen PVO Hamburg Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen BauPrüfVO M-V Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen PrüfVO NRW Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten NRW HTechAnlV RP Rheinland-PfalzLandesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen PrüfVO Schleswig-Holstein Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht SüwVO Abw Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen -Selbstüberwachunsverordnung Abwasser TPrüfVO Saarland Technische Prüfverordnung Saarland TR-Gebäudefunk Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen TrinkwV Trinkwasserverordnung Übergabedokumentation Übergabedokumentation AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. VDI Verein Deutscher Ingenieure VDMAVerband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. bzw. Herstellerangaben Verk-SichPfl. Verkehrssicherungspflichten Gewerke Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (DGUV Information 205-006 Juni 2013) Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV Regel 500 April 2008) Betrieb von Bädern (DGUV Regel 108 Juni 2011) DGUV Information 208-018 Elektrische Anlagen und Betriebsmittelt (DGUV Vorschrift 3 1. Januar 1997 ) Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios (BGG/GUV-G 912 April 2009) Sicheres Arbeiten in Laboratorien (DGUV Information 213-850 April 2017 ) Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall (DIN VDE 0833) Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (DIN VDE 0834-1:2016-06; VDE 0834-1:2016-06) 01 Lufttechnische Geräte und Anlagen (VDMA 24186-1) 02 Dezentrale Trinkwasser-Erwärmungsanlagen Heiztechnische Geräte und Anlagen (VDMA 24186-2) 03 Kältetechnische Geräte und Anlagen zu Kühl- und Heizzwecken (VDMA 24186-3) 04 MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssysteme (VDMA 24186-4) 05 Elektrotechnische Geräte und Anlagen (VDMA 24186-5) 06 Sanitärtechnische Geräte und Anlagen (VDMA 24186-6) 07 Brandschutztechnische Geräte und Anlagen (VDMA 24186-7) Folgende Normen sind zwingend zu beachten! Instandhaltung von Aufzugsanlagen (VDMA-15304) Hygiene in Trinkwasser-Installationen Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung (VDI/DVGW 6023 April 2013) Raumlufttechnik, Raumluftqualität: Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI 6022 Blatt 1, Januar 2018) Raumlufttechnik: Küchen (VDI 2052 Blatt 1, April 2017) Rückkühlwerke: Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI 2047 Blatt 2, November 2017)